Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) hat gestern in einer Pressemitteilung auf einige verbraucherfreundliche Urteil im Bezug auf Abosystem-Anbieter hingewiesen. Insbesondere bei der Internetanbieter Online Service Ltd. nahm das Gericht ein
ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters
an. Ein paar Fälle zu diesem Unternehmen finden sich hier.
Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden muss der Anbieter seine Gewinne offen legen und es besteht die Möglichkeit, unrechtmäßige Gewinne zugunsten der Staatskasse einzuziehen. Das hilft zwar den Geschädigten nicht, geht dafür aber direkt gegen die Grundlagen dieser Dienste vor.
Bislang gibt es derartige Dienst nur, weil sie sich nach wie vor lohnen. Eine kleine Webseite und ein Inkassounternehmen reichen, um mehr oder weniger harte juristische Drohungen gegen alle Nutzer zu verschicken, ein paar werden schon zahlen. Fallen diese Gewinne weg, weil sie im Nachfassen vom Staat eingezogen werden, lohnt sich der ganze Aufwand mit einem Schlag nicht mehr. Zumindest theoretisch, denn die Möglichkeiten zur Verschleierung sind gerade im Internet groß.
Es wird dann wohl keine Firmen mit deutschem Firmensitz mehr geben sondern die Anbieter gründen die nächste Limited mit Sitz im Ausland. Panama ist derzeit sehr beliebt. Damit sind sie für deutsche Ansprüche nicht mehr greifbar, oder zumindest schwerer zu ermitteln und ob eine Gewinnabschöpfung in Panama erfolgreich sein wird?
Wie oben bereits geschrieben sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Es ist auch zu erwarten, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, denn ein weiteres halbes Jahr Frist durch einen Berufungstermin bedeutet auch ein weiteres halbes Jahr Gewinne.
Es bleibt damit wohl auch in Zukunft so: Auch und gerade im Internet sollte man auf der Hut sein und prüfen, für was oder wem man seine Daten freigibt.
Kommentar hinterlassen zu "Das Ende der Abo-Fallen?"