JMStV-Protest Plugin für WordPress

Es scheint, dass der neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zum 1.1.2011 kommen wird. Darin sind unter anderem Sendezeiten für Webseiten und neue Kennzeichen für Inhalte von Webseiten vorgesehen. Webseitenbetreiber mit usergenerierten Inhalten bekommen mit dem neuen Staatsvertrag verschräfte Prüfpflichten auferlegt und es steht zu befürchten dass es bald eine Abmahnwelle an alle Betreiber gibt die Teile der Regelungen nicht korrekt umgesetzt haben.

Für WordPress-Nutzer gibt es bereits ein neues Plugin mit dem sich jetzt schon beispielsweise Sendezeiten umsetzen lassen. Eine erste Version des Plugins steht hier zum Download bereit: JMSTV Plugin. Das Plugin filtert deutsche IP Adressen heraus und liefert für diese IPs außerhalb der definierten Sendezeiten nicht die normale Webseite sondern eine Textseite auf die wahlweise gestaltet werden kann. Die Standard Version der Testseite gefällt mir aber schon mal ganz gut.

Unabhängig von diesem Plugin sollten sich Webmaster auf jeden Fall auf die neuen Regelungen ab 1.1.2010 vorbereiten und ihre Seiten dahingehend überprüfen ob Inhalte ausgeliefert werden die nach den neuen Regeln eine Kennzeichnung nötig machen. Das kann im übrigen schon ab einer Einblendung von Videos notwendig werden, genauere Richtlinien wann welche Altersstufe greift gibt es aber nicht. Das ist auch einer der größten Kritikpunkte an der Neuregelung.

Erste Webseiten haben wegen der Neureglung bereits angekündigt zu schließen. Darunter sind auch bekanntere Projekte wie etwa das VZlog

8 Kommentare zu "JMStV-Protest Plugin für WordPress"

  1. Gott sei dank lässt die Hysterie allmählich wieder nach, die meisten Blogger wird es überhaupt nicht treffen, erst gerade wieder einen guten Artikel mit Rechtsanwaltsmeinung dazu gelesen, Weiß leider nicht mehr wo *schäm*

  2. die erweiterten Prüfpflichten dürften eigentlich alle Blogger treffen die Kommentare zulassen.

  3. ah danke für den Link. Allerdings ist die Lage nicht ganz so einfach. Ab 1.1.2011 muss jeder Blogger seinen Blog prüfen. Sind die Inhalte darin unbedenklich im Sinne von 0-12 gibt es zumindest keine weitere Pflicht zur Kennzeichnung. Ab 12+ wird es dagegen haarig. Aber auch bei 0-12 muss der Blogger dafür sorgen dass die Kommentare zur Stufe passen. Tut er das nicht (wie ist noch nicht ganz klar) besteht eine neue Abmahngefahr.

  4. Haarig wird es eigentlich erst ab 16+. Zum prüfen wird/soll es auch Software geben. In wie weit die was taugt weiß ich natürlich auch nicht. Kommentare prüfen wir doch in der Regel sowieso alle jetzt schon. Das ist eigentlich oberste Pflicht bei user generated Content. Im Prinzip ist das meiste sowieso schon geltendes Gesetzt, nur hat sich bisher keiner drum geschert. Na ja mal schauen wie sich das noch entwickelt. Wie heißt es… Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

  5. naja bislang sind die Prüflichten ab Kenntnisnahme. Sprich erst wenn ein Blogger Kenntnis davon hat muss er reagieren oder auch nicht. Mit der Neuregelung ist nicht mehr klar ab wann hier Prüfungen vorgenommen werden müssen. Um auf der sicheren Seite zu sein müßte man vorher prüfen 🙁 Bis es Gerichtsentscheidungen dazu geben wird heißt das also mehr Arbeit.

  6. Es gibt auch noch ein weiteres Plugin mit umfangreichem Funktionsumfang. Es nennt sich WPJugendschutz. Hier ein paar Infos: http://netreview.de/wordpress/plugins/jugendschutz-fuer-wordpress-jmstv-plugin/

  7. Gott sei Dank wurde dies NonSense Gesetz gekippt, dies hätte lediglich jeden Abmahnanwalt Tor und Tür geöffnet.

1 Trackbacks & Pingbacks

  1. Neuer META-Tag für den JMSTV

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*